AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für eine Raumbuchung und ein Tagesticket im offenen Coworking bzw. Teambürs der
Digitaler Hub Region Bonn AG, Rheinwerkallee 6, 53227 Bonn
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgendenAllgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Leistungen, die dieDigitaler Hub Region Bonn AG im Rahmen einer Raumbuchung oder einesTagestickets gegenüber ihrem Vertragspartner, im folgenden Nutzer genannt,erbringt.
(2) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Sämtlichen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklichwidersprochen; sie finden keine Anwendung.
(3) Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, alsauch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Digitaler Hub RegionBonn AG übergibt die Räumlichkeiten in intaktem und sauberem Zustand und mitder auf der Website angegebenen Ausstattung. Nutzer sind verpflichtet, dieRäumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im unbeschädigtenZustand zu hinterlassen. Müll und offensichtliche Verunreinigungen sind zuentfernen. Ansonsten behält es sich die Digitaler Hub Region Bonn AG vor, eineangemessene Reinigungsgebühr zu erheben.
(2) Die offiziellen Öffnungszeiten der Digitaler Hub Region Bonn AG belaufensich auf folgende Uhrzeiten: Montag - Freitag: 09:00 - 18:00 Uhr. Buchungenaußerhalb dieser Zeiten sind möglich, bedürfen aber der vorherigenEinrichtung eines Zugangsaccounts über die App „Tapkey“ sowie die Hinterlegungeiner Kopie eines Ausweisdokuments. Dieses wird nach der Buchung vernichtet unddient der Digitaler Hub Region Bonn AG ausschließlich zur Verifizierung derIdentität des Nutzers im Falle eines Schadens.
(3) Der Erhalt des Tapkey-Zugangs ist keine Voraussetzung für die Nutzung derRäumlichkeiten und stellt keine Grundlage für eine Stornierung dar. Nutzersind in der Verantwortung, eine korrekte E-Mail-Adresse anzugeben und dieDigitaler Hub Region Bonn AG innerhalb der Geschäftszeiten über etwaige Schwierigkeitenmit der Registrierung mit Tapkey zu informieren.
(4) Die Zubuchung der Produkte „Getränkeflatrate“ und „Catering“ erfolgt proangemeldetem Teilnehmer und pro Tag und beschränkt sich auf die Menge der vorOrt vorhandenen Getränke und sonstigen Lebensmittel.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer und beziehen sich nurauf die angegebenen Leistungen.
(2) Die Nutzungsgebühr ist sofort zur Zahlung fällig.
(3) Die Digitaler Hub Region Bonn AG behält sich das Recht vor, die Preise,Leistungen und Pakete mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten anzupassen.Das Kündigungsrecht der Mitglieder bleibt davon unberührt.
§ 4 Pflichten und Haftung der Nutzer
(1) Nutzer haben sämtliche Gegenstände pfleglichzu behandeln und ordnungsgemäß zurückzugeben. Für alle Beschädigungen,Zerstörungen oder übermäßigen Abnutzungen, die über den vertragsgemäßenGebrauch der Infrastruktur (Netzwerk, Mobiliar, Server etc.) hinausgehen,haften sie für den daraus entstandenen Schaden.
(2) Nutzer sind außerdem verpflichtet sich innerhalb der Gemeinschaftsräumeruhig zu verhalten und andere Personen nicht zu stören. Sie sind verpflichtetvon lauten Telefonaten, Unterhaltungen u.Ä. in den Gemeinschaftsräumenabzusehen und hierfür in entsprechende andere Räume zu gehen.
(3) Gemeinschaftsräume sind ferner nach Benutzung sauber und aufgeräumt zuhinterlassen. Bei Nichtbeachtung ist die Digitaler Hub Region Bonn AGberechtigt, auf Kosten des Verursachers Reinigungs- und Aufräumarbeiten zuveranlassen.
(4) Nutzer unternehmen keinen unberechtigten Zugriff auf die Infrastrukturdurch Hacking oder sonstige Praktiken.
(5) Nutzer erklären sich mit den WLAN-Nutzungsbedingungen der Digitaler Hub RegionBonn AG einverstanden. Hierzu zählt u.a. das Absehen von der Teilnahme anGewinnspielen, das Versenden von SPAM E-Mails, die Verletzung vonPersönlichkeitsrechten Dritter etc.
(6) Nutzer müssen bei Vertragsabschluss außerdem eine Haftpflicht bzw.Unternehmenshaftpflicht nachweisen können. Unternehmerische Nutzer haben ihreVersicherung darauf hingewiesen, dass das genutzte Büro Teil einerNutzungseinheit ist, in dem andere Personen weitere Büros nutzen. Darüberhinaus besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände. Es wirdempfohlen, dass Nutzer auch hierfür eine entsprechende Versicherungabschließen.
§ 5 Haftung der Digitaler Hub Region Bonn AG
(1) Nutzer haben zur Kenntnisgenommen, dass sich die Arbeitsplätze bei Buchung „offenes Coworking“ in einemGroßraumbüro und bei „Teambüro“ anliegend in einem geschlossenen Teambürobefinden. Sie verzichten daher insoweit auf etwaige Ansprüche aus §§ 536, 536a BGB.
(2) Die Digitaler Hub Region Bonn AG haftet nicht für das schuldhafteVerhalten anderer Nutzer.
(3) Die Digitaler Hub Region Bonn AG haftet nach den gesetzlichen Vorschriftenauf Schadens- und Aufwendungsersatz nur, soweit ihre gesetzlichen Vertreterund/oder Angestellten und/oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig handeln.
(4) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Digitaler Hub Region Bonn AG nurfür Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit undfür Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligenVertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunderegelmäßig vertraut und vertrauen darf), wobei die Haftung bei Vermögens- undSachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenztist.
(5) Die Digitaler Hub Region Bonn AG übernimmt zudem keine Haftung für dieVerletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer.
(6) Nutzer erklären sichbereit zeitweises Arbeiten zur Modernisierung oder Instandhaltung zu dulden undvon jeglichen Schadensersatzansprüchen abzusehen, sofern die Digitaler HubRegion Bonn AG nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
§ 6 Rücktritt und (Teil-)Stornierung
(1) Bei einer Stornierung desAuftrages eines Tagestickets seitens des Nutzers, behält sich die DigitalerHub Bonn Region AG das Recht vor, eine Stornierung auszuschließen und denRechnungsbetrag in voller Höhe zu erheben.
(2) Bei einer Stornierung des Auftrages einer Raumvermietung seitens desNutzers bzw. der Nutzerin, behält sich die Digitaler Hub Bonn Region AG dasRecht vor, eine Stornierungsgebühr zu erheben. Die Stornierungsgebühren sindhierbei wie folgt gestaffelt:

Erfolgt eine Stornierung bei 30 oder weniger Tagen vor dem gebuchten Termin,fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20 % der Buchungsgebühr an. Wirdweniger als 20 Tage vorher storniert, sind 50 % der Buchungsgebühr zu zahlen.Bei einer Stornierung weniger als 10 Tage vor der Raumvermietung oder beiNichterscheinen wird die volle Buchungsgebühr erhoben. EtwaigeZusatzleistungen, die zur Raumbuchung hinzugebucht wurden und nicht storniertwerden können, sind in Höhe der angesetzten Stornierungsgebühren zu zahlen.

(3) Etwaige Zusatzleistungen,die zur Raumvermietung hinzugebucht wurden und durch externe Dienstleisterbeauftragt werden, können nicht storniert werden und sind in Höhe derangesetzten Stornierungsgebühren zu zahlen.
§ 7 Datenschutz
(1) Die zur Durchführungdieser Raumbuchung notwendigen Daten werden von der Digitaler Hub Region BonnAG im Wege der Datenverarbeitung gespeichert und im erforderlichen Umfang im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses übermittelt.
(2) Die Digitaler Hub Region Bonn AG beachtet die Vorschriften nach demBundesdatenschutzgesetz und der DSGVO.
§ 8 Hausordnung
(1) Nutzer haben von der Hausordnung Kenntnisgenommen und sind verpflichtet, diese einzuhalten. Der Nutzer hat, die zurNutzung berechtigen Personen auf die Einhaltung der Hausordnung zu verpflichtenund steht für etwaige Schäden durch deren Nichtbeachtung der Hausordnung ein.
(2) Gemäß dieser Hausordnung ist der Konsum von Cannabis sowie jeglicher Artvon Zigaretten in sämtlichen Räumlichkeiten des Hubs strikt untersagt. DieseRegelung schließt das Rauchen, Dampfen und jegliche andere Formen des Tabak- oderCannabiskonsums ein.
(3) Verwendung von Dekorationsmaterialien: Das Verwenden von Konfetti oderähnlichem Dekorationsmaterial ist nur nach vorheriger Absprache gestattet.
(4) Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt. Eine Bereitstellungvon Geschirr oder anderen Utensilien erfolgt unsererseits nicht.
(5) Die Mitnahme von Haustieren ist in allen Räumlichkeiten nicht gestattet.
§ 9 Hinweise für Verbraucher
(1) Die Digitaler Hub Region Bonn AG ist weder verpflichtet noch dazu bereit, an Streitbeilegungsverfahrenvor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Handelt es sich bei dem Nutzer um einen Verbraucher und wurde einFernabsatzvertrag geschlossen, wird darauf hingewiesen, dass dem Nutzer keingesetzliches Widerrufsrecht zusteht (vgl. § 312g Abs. 2 BGB).
§ 10 Aufrechnung, Minderung, anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) GegenüberZahlungsansprüchen der Digitaler Hub Region Bonn AG kann der Nutzer nuraufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Nutzersunbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
(2) Der Nutzer ist zur Minderung der Nutzungsgebühr nur berechtigt, wenn dieMinderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftigfestgestellt ist.
(3) Das Recht des Mitglieds, etwaige Ansprüche auf Rückzahlungminderungsbedingt überzahlter Nutzungsgebühren oder sonstige Ansprüchegegenüber der Digitaler Hub Region Bonn AG gesondert geltend zu machen, bleibenvon vorstehender Regelung unberührt.
(4) Auf Verträge zwischen derDigitaler Hub Region Bonn AG und dem Nutzer findet das Recht der BundesrepublikDeutschland Anwendung.
(5) Sofern es sich bei demNutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oderum ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand füralle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen der Digitaler Hub RegionBonn AG und dem Nutzer Bonn.
(6) Die Digitaler Hub Region Bonn AG behält es sich vor, die AllgemeinenGeschäftsbedingung ohne Nennung von Gründen zu ändern in einem den Mitgliedernzumutbaren Rahmen
Für eine Coworking-Membership der Digitaler Hub Region Bonn AG
§ 1 Allgemeines
(1) Die nachfolgendenAllgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Leistungen, die dieDigitaler Hub Region Bonn AG im Rahmen der Coworking Membership gegenüber ihremVertragspartner, im folgenden Mitglied genannt, erbringt.
(2) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. SämtlichenGeschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen; siefinden keine Anwendung.
(3) Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB alsauch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss und Vertragslaufzeit
(1) Gegenstand des Vertragessind die üblichen Leistungen eines Coworking Spaces, wie die Bereitstellung vonArbeitsplätzen, die Nutzung von Postfächern, die Nutzung der Besprechungsräumeund der entsprechenden Infrastruktur (Nutzung der Küche, Nutzung des WLANs,Nutzung des Druckers, etc.).
(2) Mitglieder können zwischen folgenden Paketen im Coworking Space, DigitalerHub Region Bonn AG, Am Hauptbahnhof 6, 53111 Bonn, wählen:
(a) Community Membership
Mitglieder, die zu Community-Events eingeladen werden, erhalten das Recht, auchan nicht öffentlichen Community-Events teilzunehmen.
(b) Basic Membership
Mitglieder werden zu Community Events eingeladen. Zudem erwerben sie das Recht,während der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr die Adresse, die die DigitalerHub Region Bonn AG zur Verfügung stellt, zu nutzen. Mitglieder dürfen dieseGeschäftsadresse beim Handelsregister als inländische Geschäftsanschrifteintragen.
(c) Plus Membership
Mitglieder erhalten zusätzlich zu den Leistungen der Basic Membership einenflexiblen Arbeitsplatz inklusive Internetnutzung (WLAN). Mitglieder haben eineganzmonatliche Nutzungsberechtigung. Die Nutzung eines bestimmtenArbeitsplatzes ist hiervon nicht umfasst. Ergänzend zur Nutzung derGeschäftsadresse besteht die Möglichkeit eine Postweiterleitung für Briefeinnerhalb Deutschlands durch die Digitaler Hub Region Bonn AG zu beantragen.
(d) Premium Membership
Mitglieder erhalten zusätzlich zu den Leistungen der Plus Membership eineGetränkeflatrate und dürfen den Drucker in angemessenem Ausmaß nutzen. Fernererhalten sie bei allen Raumbuchungen der Digitaler Hub Region Bonn AG 50 %Rabatt. Bei der Premium Membership haben die Mitglieder außerdem dieMöglichkeit zusätzlich zum Standort: Am Hauptbahnhof 6, 53111 Bonn denStandort: Rheinwerkallee 6, 53227 Bonn zu nutzen. Als Geschäftsadresse für denPostempfang muss jedoch die Geschäftsadresse: Am Hauptbahnhof 6, 53111 Bonneingetragen werden. Mitglieder erhalten auch ausschließlich an diesem Standortein Postfach.
(d) Pro Membership
Zusätzlich zu den Leistungen der Premium Membership erhalten Mitglieder nachMöglichkeit reservierte Arbeitsplätze und eigene Büroräumlichkeiten.
(3) Mitglieder haben die Ausstattung und Büroräume vor Vertragsschlussausreichend überprüft und deren Funktionsfähigkeit und makellosen Zustandanerkannt. Mitglieder können die Gemeinschaftsräume und Gemeinschaftsflächen(Küche, Toilette, etc.) mitbenutzen.
(4) Die vorstehend bezeichneten Flächen dürfen ausschließlich zum Betrieb alsBüro für Start-up & Business Development genutzt werden.
(5) Der Vertragsschluss erfolgt digital. Mitglieder sind dazu verpflichtet alleAngaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Die Digitaler Hub Region BonnAG behält sich das Recht vor, einen Lichtbild-Ausweis des Mitglieds vor undnach Vertragsschluss einzusehen. Sollten sich die Daten des Mitglieds nachVertragsschluss ändern, so ist dieser unverzüglich dazu verpflichtet, sie derDigitaler Hub Region Bonn AG mitzuteilen. Ferner sind Mitglieder verpflichtet,eine gültige Rechnungsadresse anzugeben.
(6) Ein Vertragsschluss erfolgt erst durch Annahme seitens der Digitaler HubRegion Bonn AG nach einer entsprechenden Anfrage des Mitglieds. DerOnline-Auftritt des Digitaler Hub Region Bonn AG ist lediglich dieAufforderung, ein Angebot abzugeben.
(7) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
§ 3 Anmeldung des Mitglieds/Zugang zu den Räumlichkeiten
Mitglieder erhalten Zugang zuden Räumlichkeiten über ein elektronisches Zugangssystem. Voraussetzung für dieNutzung ist ein Smartphone mit Betriebssystem Android oder iOS sowieInternetempfang für die gelegentliche Erneuerung des virtuellen Keys. Nach Vertragsschlussmüssen sich Mitglieder bei der Digitaler Hub Region Bonn AG melden, damit sieeinen Zugang über die App erhalten.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die angegebenen Preisesind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer und beziehen sich nurauf die angegebenen Leistungen.
(2) Beginnt das Vertragsverhältnis nicht am ersten Tag eines Monats, wird diejeweilige Mitgliedschaft für den ersten Monat in voller Höhe abgerechnet.
(3) Die Nutzungsgebühr ist unverzüglich nach Vertragsschluss fällig. DieNutzungsgebühr ist bis zum dritten Werktag eines Monats zu überweisen.Maßgeblich hierfür ist die Wertstellung der Zahlung auf dem Konto der DigitalerHub Region Bonn AG.
(4) Die Digitaler Hub Region Bonn AG behält sich außerdem vor für die Nutzungvon Schließfächern o. Ä. eine Kaution zu erheben.
(5) Die Digitaler Hub Region Bonn AG behält sich das Recht vor, die Preise,Leistungen und Pakete mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten anzupassen.Das Kündigungsrecht der Mitglieder bleibt davon unberührt.
§ 5 Pflichten und Haftung des Mitglieds
(1) Mitglieder habensämtliche Gegenstände pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zurückzugeben.Für alle Beschädigungen, Zerstörungen oder übermäßigen Abnutzungen, die überden vertragsgemäßen Gebrauch der Infrastruktur (Netzwerk, Mobiliar, Server etc.)hinausgehen, haften sie für den daraus entstandenen Schaden.
(2) Mitglieder sind außerdem verpflichtet sich innerhalb der Gemeinschaftsräumeruhig zu verhalten und andere Personen nicht zu stören. Sie sind verpflichtetvon lauten Telefonaten, Unterhaltungen u.Ä. in den Gemeinschaftsräumenabzusehen und hierfür in entsprechende andere Räume zu gehen.
(3) Gemeinschaftsräume sind ferner nach Benutzung sauber und aufgeräumt zuhinterlassen. Bei Nichtbeachtung ist die Digitaler Hub Region Bonn AGberechtigt, auf Kosten des Verursachers Reinigungs- und Aufräumarbeiten zuveranlassen.
(4) Mitglieder unternehmen keinen unberechtigten Zugriff auf die Infrastrukturdurch Hacking oder sonstige Praktiken.
(5) Mitglieder erklären sich mit den WLAN-Nutzungsbedingungen der Digitaler HubRegion Bonn AG einverstanden. Hierzu zählt u.a. das Absehen von der Teilnahmean Gewinnspielen, das Versenden von SPAM-E-Mails, die Verletzung vonPersönlichkeitsrechten Dritter etc.
(6) Mitglieder müssen bei Vertragsabschluss außerdem eine Haftpflicht bzw.Unternehmenshaftpflicht nachweisen können. Mitglieder, die Unternehmer sind,haben ihre Versicherung darauf hinzuweisen, dass das genutzte Büro Teil einerNutzungseinheit ist, in dem andere Personen weitere Büros nutzen. Darüberhinaus besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände. Es wirdempfohlen, dass Mitglieder auch hierfür eine entsprechende Versicherungabschließen.
(7) Mitglieder erklären sich bereit zeitweises Arbeiten zur Modernisierung oderInstandhaltung zu dulden und von jeglichen Schadensersatzansprüchen abzusehen,sofern die Digitaler Hub Region Bonn AG nicht vorsätzlich oder grob fahrlässighandelt.
(8) Die Nutzung der Membership durch Dritte oder auch nur das Überlassen desCoworking Spaces mit allen verbundenen Leistungen ist untersagt. Die Nutzungder Coworking Spaces sowie der Gemeinschaftsflächen (Küche etc.) ist beschränktauf den vertraglich vereinbarten Zweck. Insbesondere eine Nutzung fürFeierlichkeiten ist untersagt.
(9) Für den Zugang der Post sind Mitglieder selbst verantwortlich. Für denVerlust haftet die Digitaler Hub Region Bonn AG nur im Falle von Vorsatz undgrober Fahrlässigkeit.
(10) Bei der Beendigung des Vertrages sind Mitglieder außerdem verpflichtetalle Schlüssel an die Digitaler Hub Region Bonn AG zurückzugeben. Sollte einSchlüssel verloren gehen oder beschädigt werden, ist dieser zu ersetzen.
(11) Mitglieder müssen selbst dafür Sorge tragen, dass alle steuerrechtlichen,handelsrechtlichen und sonstige rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.Mitglieder müssen das Postfach, welches Ihnen zur Verfügung steht, regelmäßigleeren.
§ 6 Haftung Digitaler Hub Region Bonn AG
(1) Mitglieder haben zurKenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraum befinden unddie zur Verfügung gestellten Arbeitsplätze nicht verschließbar sind. Sieverzichten daher auf etwaige Ansprüche aus §§ 536, 536 a BGB.
(2) Die Digitaler Hub Region Bonn AG haftet nicht für das schuldhafte Verhaltenanderer Mitglieder.
(3) Die Digitaler Hub Region Bonn AG haftet nach den gesetzlichen Vorschriftenauf Schadens- und Aufwendungsersatz nur, soweit ihre gesetzlichen Vertreterund/oder Angestellten oder/und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig handeln.
(4) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Digitaler Hub Region Bonn AG nurfür Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit undfür Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligenVertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitgliedregelmäßig vertraut und vertrauen darf), wobei die Haftung bei Vermögens- undSachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenztist. (5) Die Digitaler Hub RegionBonn AG übernimmt zudem keine Haftung für die Verletzung von SchutzrechtenDritter in Bezug auf Arbeiten der Mitglieder.
(6) Bei vereinbarter Postweiterleitung übernimmt die Digitaler Hub Region BonnAG keine Haftung für auf dem Postweg verloren gegangene Briefe.
§ 7 Kündigung und Wechsel der Membership
(1) Die vertraglicheKündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.
(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform oder kann digital per E-Mail an dasCoworking (welcome@digitalhub.de) und Operations Management(vera.zimmermann@digitalhub.de) der Digitaler Hub Region Bonn AG erfolgen.Beide Parteien können das Vertragsverhältnis ohne Angaben von Gründen kündigen.
(3) Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.Ein wichtiger Grund für dieDigitaler Hub Region Bonn AG liegt insbesondere vor, wenna) das Mitglied für zweiaufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung der Nutzungsgebühr in Verzugist;b) in einem Zeitraum, dersich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung derNutzungsgebühr in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der in Summe dieNutzungsgebühr für zwei Monate erreicht;c) das Mitglied inerheblichem Maße und wiederholt trotz entsprechender Abmahnung gegen dieHausordnung der Digitaler Hub Region Bonn AG verstößt oderd) das Mitglied die Rechteder Digitaler Hub Region Bonn AG dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass erdie Räumlichkeiten oder das Inventar durch Vernachlässigung der ihm obliegendenSorgfalt erheblich gefährdet oder unberechtigt einem Dritten überlässt.(4) EinWechsel der Membership ist unter Einhaltung der o.g. Kündigungsfrist möglich.
(5) Ein Wechsel auf eine Membership mit mehr Leistungen ist zum Anfang desnächsten Monats möglich.
(6) Der Wechsel der Membership erfolgt über die Buchung auf der Onlineplattform.
§ 8 Datenschutz
(1) Die zur Durchführungdieser Membership notwendigen Daten werden von der Digitaler Hub Region Bonn AGim Wege der Datenverarbeitung gespeichert und im erforderlichen Umfang im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses übermittelt.
(2) Die Digitaler Hub Region Bonn AG beachtet die Vorschriften nach demBundesdatenschutzgesetz und der DSGVO.
§ 9 Hausordnung
(1) Mitgliederhaben von der Hausordnung Kenntnis genommen und sind verpflichtet, diese einzuhalten. Das Mitglied hat die zur Nutzung berechtigen Personen auf dieEinhaltung der Hausordnung zu verpflichten und steht für etwaige Schäden durch deren Nichtbeachtung der Hausordnung ein.
(2) Gemäß dieser Hausordnung ist der Konsum von Cannabis sowie jeglicher Artvon Zigaretten in sämtlichen Räumlichkeiten des Hubs strikt untersagt. DieseRegelung schließt das Rauchen, Dampfen und jegliche andere Formen des Tabak-oder Cannabiskonsums ein.
(3) Verwendung von Dekorationsmaterialien: Das Verwenden von Konfetti oderähnlichem Dekorationsmaterial ist nur nach vorheriger Absprache gestattet.
§ 10 Hinweise für Verbraucher
(1) Die Digitaler Hub RegionBonn AG ist weder verpflichtet noch dazu bereit, an Streitbeilegungsverfahrenvor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Handelt es sich bei dem Mitglied um einen Verbraucher und wurde einFernabsatzvertrag geschlossen, wird darauf hingewiesen, dass dem Mitglied keingesetzliches Widerrufsrecht zusteht (vgl. § 312g Abs. 2 BGB).
§ 11 Aufrechnung, Minderung, anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) GegenüberZahlungsansprüchen der Digitaler Hub Region Bonn AG kann das Mitglied nuraufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Mitgliedsunbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
(2) Das Mitglied ist zur Minderung der laufenden Nutzungsgebühr nur berechtigt,wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftigfestgestellt ist.
(3) Das Recht des Mitglieds, etwaige Ansprüche auf Rückzahlungminderungsbedingt überzahlter Nutzungsgebühren oder sonstige Ansprüchegegenüber der Digitaler Hub Region Bonn AG gesondert geltend zu machen, bleibenvon vorstehender Regelung unberührt.(4) Auf Verträge zwischen derDigitaler Hub Region Bonn AG und dem Mitglied findet das Recht derBundesrepublik Deutschland Anwendung.(5) Sofern es sich bei demMitglied um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtsoder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstandfür alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen der Digitaler HubRegion Bonn AG und dem Mitglied Bonn.(6) Die Digitaler Hub Region BonnAG behält es sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingung ohne Nennung vonGründen zu ändern in einem den Mitgliedern zumutbaren Rahmen.

Stand: Januar 2025