AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für eine Raumbuchung und ein Tagesticket im offenen Coworking bzw. Teambürs der
Digitaler Hub Region Bonn AG, Rheinwerkallee 6, 53227 Bonn
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Leistungen, die die Digitaler Hub Region Bonn AG im Rahmen einer Raumbuchung oder eines Tagestickets gegenüber ihrem Vertragspartner, im folgenden „Nutzer" genannt, erbringt.
(2) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtlichen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen; sie finden keine Anwendung.
(3) Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, als auch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Digitaler Hub Region Bonn AG übergibt die Räumlichkeiten in intaktem und sauberem Zustand und mit der auf der Website angegebenen Ausstattung. Nutzer sind verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im unbeschädigten Zustand zu hinterlassen. Müll und offensichtliche Verunreinigungen sind zu entfernen. Ansonsten behält es sich die Digitaler Hub Region Bonn AG vor, eine angemessene Reinigungsgebühr zu erheben.
(2) Die offiziellen Öffnungszeiten der Digitaler Hub Region Bonn AG belaufen sich auf folgende Uhrzeiten: Montag - Freitag: 09:00 - 18:00 Uhr. Buchungen außerhalb dieser Zeiten sind möglich, bedürfen aber der vorherigen Einrichtung eines Zugangsaccounts über die App „Tapkey“ sowie die Hinterlegung einer Kopie eines Ausweisdokuments. Dieses wird nach der Buchung vernichtet und dient der Digitaler Hub Region Bonn AG ausschließlich zur Verifizierung der Identität des Nutzers im Falle eines Schadens.
(3) Der Erhalt des Tapkey-Zugangs ist keine Voraussetzung für die Nutzung der Räumlichkeiten und stellt keine Grundlage für eine Stornierung dar. Nutzer sind in der Verantwortung, eine korrekte E-Mail-Adresse anzugeben und die Digitaler Hub Region Bonn AG innerhalb der Geschäftszeiten über etwaige Schwierigkeiten mit der Registrierung mit Tapkey zu informieren.
(4) Die Zubuchung der Produkte „Getränkeflatrate“ und „Catering“ erfolgt pro angemeldetem Teilnehmer und pro Tag und beschränkt sich auf die Menge der vor Ort vorhandenen Getränke und sonstigen Lebensmittel.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Leistungen.
(2) Die Nutzungsgebühr ist sofort zur Zahlung fällig.
(3) Die Digitaler Hub Region Bonn AG behält sich das Recht vor, die Preise, Leistungen und Pakete mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten anzupassen. Das Kündigungsrecht der Mitglieder bleibt davon unberührt.
§ 4 Pflichten und Haftung der Nutzer
(1) Nutzer haben sämtliche Gegenstände pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zurückzugeben. Für alle Beschädigungen, Zerstörungen oder übermäßigen Abnutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch der Infrastruktur (Netzwerk, Mobiliar, Server etc.) hinausgehen, haften sie für den daraus entstandenen Schaden.
(2) Nutzer sind außerdem verpflichtet sich innerhalb der Gemeinschaftsräume ruhig zu verhalten und andere Personen nicht zu stören. Sie sind verpflichtet von lauten Telefonaten, Unterhaltungen u.Ä. in den Gemeinschaftsräumen abzusehen und hierfür in entsprechende andere Räume zu gehen.
(3) Gemeinschaftsräume sind ferner nach Benutzung sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Bei Nichtbeachtung ist die Digitaler Hub Region Bonn AG berechtigt, auf Kosten des Verursachers Reinigungs- und Aufräumarbeiten zu veranlassen.
(4) Nutzer unternehmen keinen unberechtigten Zugriff auf die Infrastruktur durch Hacking oder sonstige Praktiken.
(5) Nutzer erklären sich mit den WLAN-Nutzungsbedingungen der Digitaler Hub Region Bonn AG einverstanden. Hierzu zählt u.a. das Absehen von der Teilnahme an Gewinnspielen, das Versenden von SPAM-E-Mails, die Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter etc.
(6) Nutzer müssen bei Vertragsabschluss außerdem eine Haftpflicht bzw. Unternehmenshaftpflicht nachweisen können. Unternehmerische Nutzer haben ihre Versicherung darauf hingewiesen, dass das genutzte Büro Teil einer Nutzungseinheit ist, in dem andere Personen weitere Büros nutzen. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände. Es wird empfohlen, dass Nutzer auch hierfür eine entsprechende Versicherung abschließen.
§ 5 Haftung der Digitaler Hub Region Bonn AG
(1) Nutzer haben zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze bei Buchung „offenes Coworking“ in einem Großraumbüro und bei „Teambüro“ anliegend in einem geschlossenen Teambüro befinden. Sie verzichten daher insoweit auf etwaige Ansprüche aus §§ 536, 536a BGB.
(2) Die Digitaler Hub Region Bonn AG haftet nicht für das schuldhafteVerhalten anderer Nutzer.
(3) Die Digitaler Hub Region Bonn AG haftet nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadens- und Aufwendungsersatz nur, soweit ihre gesetzlichen Vertreter und/oder Angestellten und/oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig handeln.
(4) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Digitaler Hub Region Bonn AG nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf), wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.
(5) Die Digitaler Hub Region Bonn AG übernimmt zudem keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer.
(6) Nutzer erklären sich bereit zeitweises Arbeiten zur Modernisierung oder Instandhaltung zu dulden und von jeglichen Schadensersatzansprüchen abzusehen, sofern die Digitaler Hub Region Bonn AG nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
§ 6 Rücktritt und (Teil-)Stornierung
(1) Bei einer Stornierung des Auftrages eines Tagestickets seitens des Nutzers behält sich die Digitaler Hub Bonn Region AG das Recht vor, eine Stornierung auszuschließen und den Rechnungsbetrag in voller Höhe zu erheben.
(2) Bei einer Stornierung des Auftrages einer Raumvermietung seitens des Nutzers behält sich die Digitaler Hub Bonn Region AG das Recht vor, eine Stornierungsgebühr zu erheben. Die Stornierungsgebühren sind hierbei wie folgt gestaffelt:

Erfolgt eine Stornierung bei 30 oder weniger Tagen vor dem gebuchten Termin, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20 % der Buchungsgebühr an. Wird weniger als 20 Tage vorher storniert, sind 50 % der Buchungsgebühr zu zahlen. Bei einer Stornierung weniger als 10 Tage vor der Raumvermietung oder bei Nichterscheinen wird die volle Buchungsgebühr erhoben. Etwaige Zusatzleistungen, die zur Raumbuchung hinzugebucht wurden und nicht storniert werden können, sind in Höhe der angesetzten Stornierungsgebühren zu zahlen.

(3) Etwaige Zusatzleistungen, die zur Raumvermietung hinzugebucht wurden und durch externe Dienstleister beauftragt werden, können nicht storniert werden und sind in Höhe der angesetzten Stornierungsgebühren zu zahlen.
§ 7 Datenschutz
(1) Die zur Durchführung dieser Raumbuchung notwendigen Daten werden von der Digitaler Hub Region Bonn AG im Wege der Datenverarbeitung gespeichert und im erforderlichen Umfang im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses übermittelt.
(2) Die Digitaler Hub Region Bonn AG beachtet die Vorschriften nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der DSGVO.
§ 8 Hausordnung
(1) Nutzer haben von der Hausordnung Kenntnis genommen und sind verpflichtet, diese einzuhalten. Der Nutzer hat die zur Nutzung berechtigen Personen auf die Einhaltung der Hausordnung zu verpflichten und steht für etwaige Schäden durch deren Nichtbeachtung der Hausordnung ein.
(2) Gemäß dieser Hausordnung ist der Konsum von Cannabis sowie jeglicher Art von Zigaretten in sämtlichen Räumlichkeiten des Hubs strikt untersagt. Diese Regelung schließt das Rauchen, Dampfen und jegliche andere Formen des Tabak- oder Cannabiskonsums ein.
§ 9 Hinweise für Verbraucher
(1) Die Digitaler Hub Region Bonn AG ist weder verpflichtet noch dazu bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Handelt es sich bei dem Nutzer um einen Verbraucher und wurde ein Fernabsatzvertrag geschlossen, wird darauf hingewiesen, dass dem Nutzer kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht (vgl. § 312g Abs. 2 BGB).
§ 10 Aufrechnung, Minderung, anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Gegenüber Zahlungsansprüchen der Digitaler Hub Region Bonn AG kann der Nutzer nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Nutzers unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
(2) Der Nutzer ist zur Minderung der Nutzungsgebühr nur berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(3) Das Recht des Mitglieds, etwaige Ansprüche auf Rückzahlungsminderung bedingt überzahlter Nutzungsgebühren oder sonstige Ansprüche gegenüber der Digitaler Hub Region Bonn AG gesondert geltend zu machen, bleiben von vorstehender Regelung unberührt.
(4) Auf Verträge zwischen der Digitaler Hub Region Bonn AG und dem Nutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(5) Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen der Digitaler Hub Region Bonn AG und dem Nutzer Bonn.
(6) Die Digitaler Hub Region Bonn AG behält es sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingung ohne Nennung von Gründen zu ändern in einem den Mitgliedern zumutbaren Rahmen
Für eine Coworking-Membership der Digitaler Hub Region Bonn AG
§ 1 Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Leistungen, die die Digitaler Hub Region Bonn AG im Rahmen der Coworking.Membership gegenüber ihrem Vertragspartner, im folgenden Mitglied genannt, erbringt.
(2) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. SämtlichenGeschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen; sie finden keine Anwendung.
(3) Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als auch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss und Vertragslaufzeit
(1) Gegenstand des Vertrages sind die üblichen Leistungen eines Coworking Spaces, wie die Bereitstellung von Arbeitsplätzen, die Nutzung von Postfächern, die Nutzung der Besprechungsräume und der entsprechenden Infrastruktur (Nutzung der Küche, Nutzung des WLANs, Nutzung des Druckers, etc.).
(2) Mitglieder können zwischen folgenden Paketen im Coworking Space, Digitaler Hub Region Bonn AG, Am Hauptbahnhof 6, 53111 Bonn, wählen:
(a) Basic Membership
Mitglieder werden zu Community-Events eingeladen. Zudem erwerben sie das Recht, während der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr die Adresse, die die Digitaler Hub Region Bonn AG zur Verfügung stellt, zu nutzen. Mitglieder dürfen diese Geschäftsadresse beim Handelsregister als inländische Geschäftsanschrift eintragen.
(b) Plus Membership
Mitglieder erhalten zusätzlich zu den Leistungen der Basic Membership einen flexiblen Arbeitsplatz inklusive Internetnutzung (WLAN). Mitglieder haben eine ganzmonatliche Nutzungsberechtigung. Die Nutzung eines bestimmten Arbeitsplatzes ist hiervon nicht umfasst. Ergänzend zur Nutzung der Geschäftsadresse besteht die Möglichkeit eine Postweiterleitung für Briefe innerhalb Deutschlands durch die Digitaler Hub Region Bonn AG zu beantragen.
(c) Premium Membership
Mitglieder erhalten zusätzlich zu den Leistungen der Plus Membership eine Getränkeflatrate und dürfen den Drucker in angemessenem Ausmaß nutzen. Ferner erhalten sie bei allen Raumbuchungen der Digitaler Hub Region Bonn AG 50 % Rabatt. Bei der Premium Membership haben die Mitglieder außerdem die Möglichkeit zusätzlich zum Standort: Am Hauptbahnhof 6, 53111 Bonn den Standort: Rheinwerkallee 6, 53227 Bonn zu nutzen. Als Geschäftsadresse für den Postempfang muss jedoch die Geschäftsadresse: Am Hauptbahnhof 6, 53111 Bonn eingetragen werden. Mitglieder erhalten ausschließlich an diesem Standort ein Postfach.
(d) Pro Membership
Zusätzlich zu den Leistungen der Premium Membership erhalten Mitglieder nach Möglichkeit reservierte Arbeitsplätze und eigene Büroräumlichkeiten.
(3) Mitglieder haben die Ausstattung und Büroräume vor Vertragsschluss ausreichend überprüft und deren Funktionsfähigkeit und makellosen Zustand anerkannt. Mitglieder können die Gemeinschaftsräume und Gemeinschaftsflächen (Küche, Toilette, etc.) mitbenutzen.
(4) Die vorstehend bezeichneten Flächen dürfen ausschließlich zum Betrieb als Büro für Startup & Business Development genutzt werden.
(5) Der Vertragsschluss erfolgt digital. Mitglieder sind dazu verpflichtet alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Die Digitaler Hub Region Bonn AG behält sich das Recht vor, einen Lichtbild-Ausweis des Mitglieds vor und nach Vertragsschluss einzusehen. Sollten sich die Daten des Mitglieds nach Vertragsschluss ändern, so ist dieser unverzüglich dazu verpflichtet, sie der Digitaler Hub Region Bonn AG mitzuteilen. Ferner sind Mitglieder verpflichtet, eine gültige Rechnungsadresse anzugeben.
(6) Ein Vertragsschluss erfolgt erst durch Annahme seitens der Digitaler Hub Region Bonn AG nach einer entsprechenden Anfrage des Mitglieds. Der Online-Auftritt des Digitaler Hub Region Bonn AG ist lediglich die Aufforderung, ein Angebot abzugeben.
(7) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
§ 3 Anmeldung des Mitglieds/Zugang zu den Räumlichkeiten
Mitglieder erhalten Zugang zu den Räumlichkeiten über ein elektronisches Zugangssystem. Voraussetzung für die Nutzung ist ein Smartphone mit Betriebssystem Android oder iOS sowie Internet-Empfang für die gelegentliche Erneuerung des virtuellen Keys. Nach Vertragsschluss müssen sich Mitglieder bei der Digitaler Hub Region Bonn AG melden, damit sie einen Zugang über die App erhalten.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Leistungen.
(2) Wenn das Vertragsverhältnis nicht zum ersten eines Monats beginnt, wird die jeweilige Membership für den ersten Monat anteilig im Verhältnis der verbleibenden Tage des Monats zu der Anzahl der Tage des gesamten Monats berechnet.
(3) Die Nutzungsgebühr ist unverzüglich nach Vertragsschluss fällig. Die Nutzungsgebühr ist bis zum dritten Werktag eines Monats zu überweisen. Maßgeblich hierfür ist die Wertstellung der Zahlung auf dem Konto der Digitaler Hub Region Bonn AG.
(4) Die Digitaler Hub Region Bonn AG behält sich außerdem vor für die Nutzung von Schließfächern o. Ä. eine Kaution zu erheben.
(5) Die Digitaler Hub Region Bonn AG behält sich das Recht vor, die Preise, Leistungen und Pakete mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten anzupassen. Das Kündigungsrecht der Mitglieder bleibt davon unberührt.
§ 5 Pflichten und Haftung des Mitglieds
(1) Mitglieder haben sämtliche Gegenstände pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zurückzugeben. Für alle Beschädigungen, Zerstörungen oder übermäßigen Abnutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch der Infrastruktur (Netzwerk, Mobiliar, Server etc.) hinausgehen, haften sie für den daraus entstandenen Schaden.
(2) Mitglieder sind außerdem verpflichtet sich innerhalb der Gemeinschaftsräume ruhig zu verhalten und andere Personen nicht zu stören. Sie sind verpflichtet von lauten Telefonaten, Unterhaltungen u.Ä. in den Gemeinschaftsräumen abzusehen und hierfür in entsprechende andere Räume zu gehen.
(3) Gemeinschaftsräume sind ferner nach Benutzung sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Bei Nichtbeachtung ist die Digitaler Hub Region Bonn AG berechtigt, auf Kosten des Verursachers Reinigungs- und Aufräumarbeiten zu veranlassen.
(4) Mitglieder unternehmen keinen unberechtigten Zugriff auf die Infrastruktur durch Hacking oder sonstige Praktiken.
(5) Mitglieder erklären sich mit den WLAN-Nutzungsbedingungen der Digitaler Hub Region Bonn AG einverstanden. Hierzu zählt u.a. das Absehen von der Teilnahme an Gewinnspielen, das Versenden von SPAM-E-Mails, die Verletzung vonPersönlichkeitsrechten Dritter etc.
(6) Mitglieder müssen bei Vertragsabschluss außerdem eine Haftpflicht bzw. Unternehmenshaftpflicht nachweisen können. Mitglieder, die Unternehmer sind, haben ihre Versicherung darauf hinzuweisen, dass das genutzte Büro Teil einer Nutzungseinheit ist, in dem andere Personen weitere Büros nutzen. Darüberhinaus besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände. Es wird empfohlen, dass Mitglieder auch hierfür eine entsprechende Versicherung abschließen.
(7) Mitglieder erklären sich bereit zeitweises Arbeiten zur Modernisierung oder Instandhaltung zu dulden und von jeglichen Schadensersatzansprüchen abzusehen, sofern die Digitaler Hub Region Bonn AG nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
(8) Die Nutzung der Membership durch Dritte oder auch nur das Überlassen des Coworking Spaces mit allen verbundenen Leistungen ist untersagt. Die Nutzung der Coworking Spaces sowie der Gemeinschaftsflächen (Küche etc.) ist beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck. Insbesondere eine Nutzung für Feierlichkeiten ist untersagt.
(9) Für den Zugang der Post sind Mitglieder selbst verantwortlich. Für den Verlust haftet die Digitaler Hub Region Bonn AG nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(10) Bei der Beendigung des Vertrages sind Mitglieder außerdem verpflichtet alle Schlüssel an die Digitaler Hub Region Bonn AG zurückzugeben. Sollte ein Schlüssel verloren gehen oder beschädigt werden, ist dieser zu ersetzen.
(11) Mitglieder müssen selbst dafür Sorge tragen, dass alle steuerrechtlichen, handelsrechtlichen und sonstige rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Mitglieder müssen das Postfach, das ihnen zur Verfügung steht, regelmäßig leeren.
§ 6 Haftung Digitaler Hub Region Bonn AG
(1) Mitglieder haben zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraum befinden und die zur Verfügung gestellten Arbeitsplätze nicht verschließbar sind. Sie verzichten daher auf etwaige Ansprüche aus §§ 536, 536 a BGB.
(2) Die Digitaler Hub Region Bonn AG haftet nicht für das schuldhafte Verhalten anderer Mitglieder.
(3) Die Digitaler Hub Region Bonn AG haftet nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadens- und Aufwendungsersatz nur, soweit ihre gesetzlichen Vertreter und/oder Angestellten oder/und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig handeln.
(4) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Digitaler Hub Region Bonn AG nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf), wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.
(5) Die Digitaler Hub Region Bonn AG übernimmt zudem keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Mitglieder.
(6) Bei vereinbarter Postweiterleitung übernimmt die Digitaler Hub Region Bonn AG keine Haftung für auf dem Postweg verloren gegangene Briefe.
§ 7 Kündigung und Wechsel der Membership
(1) Die vertragliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.
(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform oder kann digital per E-Mail an das Coworking (welcome@digitalhub.de) und Operations Management (vera.zimmermann@digitalhub.de) der Digitaler Hub Region Bonn AG erfolgen. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis ohne Angaben von Gründen kündigen.
(3) Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Digitaler Hub Region Bonn AG liegt insbesondere vor, wenn a) das Mitglied für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung der Nutzungsgebühr in Verzug ist; b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung der Nutzungsgebühr in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der in Summe die Nutzungsgebühr für zwei Monate erreicht; c) das Mitglied in erheblichem Maße und wiederholt trotz entsprechender Abmahnung gegen die Hausordnung der Digitaler Hub Region Bonn AG verstößt oder d) das Mitglied die Rechte der Digitaler Hub Region Bonn AG dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Räumlichkeiten oder das Inventar durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder unberechtigt einem Dritten überlässt.
(4) Ein Wechsel der Membership ist unter Einhaltung der o.g. Kündigungsfrist möglich.
(5) Ein Wechsel auf eine Membership mit mehr Leistungen ist zum Anfang des nächsten Monats möglich.
(6) Der Wechsel der Membership erfolgt über die Buchung auf der Onlineplattform.
§ 8 Datenschutz
(1) Die zur Durchführung dieser Membership notwendigen Daten werden von der Digitaler Hub Region Bonn AG im Wege der Datenverarbeitung gespeichert und im erforderlichen Umfang im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses übermittelt.
(2) Die Digitaler Hub Region Bonn AG beachtet die Vorschriften nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der DSGVO.
§ 9 Hausordnung
(1) Mitglieder haben von der Hausordnung Kenntnis genommen und sind verpflichtet, diese einzuhalten. Das Mitglied hat die zur Nutzung berechtigen Personen auf die Einhaltung der Hausordnung zu verpflichten und steht für etwaige Schäden durch deren Nichtbeachtung der Hausordnung ein.
(2) Gemäß dieser Hausordnung ist der Konsum von Cannabis sowie jeglicher Art von Zigaretten in sämtlichen Räumlichkeiten des Hubs strikt untersagt. Diese Regelung schließt das Rauchen, Dampfen und jegliche andere Formen des Tabak-oder Cannabiskonsums ein.
§ 10 Hinweise für Verbraucher
(1) Die Digitaler Hub Region Bonn AG ist weder verpflichtet noch dazu bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Handelt es sich bei dem Mitglied um einen Verbraucher und wurde ein Fernabsatzvertrag geschlossen, wird darauf hingewiesen, dass dem Mitglied kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht (vgl. § 312g Abs. 2 BGB).
§ 11 Aufrechnung, Minderung, anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Gegenüber Zahlungsansprüchen der Digitaler Hub Region Bonn AG kann das Mitglied nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Mitglieds unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
(2) Das Mitglied ist zur Minderung der laufenden Nutzungsgebühr nur berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(3) Das Recht des Mitglieds, etwaige Ansprüche auf Rückzahlungsminderung bedingt überzahlter Nutzungsgebühren oder sonstige Ansprüche gegenüber der Digitaler Hub Region Bonn AG gesondert geltend zu machen, bleiben von vorstehender Regelung unberührt.
(4) Auf Verträge zwischen der Digitaler Hub Region Bonn AG und dem Mitglied findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(5) Sofern es sich bei dem Mitglied um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtsoder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen der Digitaler Hub Region Bonn AG und dem Mitglied Bonn.
(6) Die Digitaler Hub Region Bonn AG behält es sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingung ohne Nennung von Gründen zu ändern in einem den Mitgliedern zumutbaren Rahmen.



Stand: Mai 2024